Neue Datengrundlage: 5,7 Millionen Pflegebedürftige
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Im Dezember 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2021 bei knapp 5,0 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 730.000 Pflegebedürftige (+15 %) weist darauf hin, dass sich hier auch noch Effekte durch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 zeigen. Seither werden Menschen eher als pflegebedürftig eingestuft als zuvor.
Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst in stärkerem Maße, als durch die Alterung der Gesellschaft erwartbar ist. So wurde nach der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes der demografiebedingte Anstieg von 2021 bis 2023 auf rund 100.000 Pflegebedürftige beziffert. Die tatsächliche Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen um 730.000 geht zum Teil auf den weiter gefassten Pflegebegriff zurück.
Knapp neun von zehn Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt
Knapp neun von zehn Pflegebedürftigen (86 % beziehungsweise 4,9 Millionen) wurden im Dezember 2023 zu Hause versorgt. Davon wurden 3,1 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt. Weitere 1,1 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten und wurden zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Ebenfalls zu Hause versorgt wurden weitere 680.000 Menschen im Pflegegrad 1. Ein Siebtel der Pflegebedürftigen (14 % beziehungsweise 800.000) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.
Im Vergleich zu Dezember 2021 stieg die Zahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen leicht um 0,8 % (+6.000). Die Zahl der zu Hause gepflegten Personen nahm dagegen insgesamt um 17 % oder 721.000 zu. Davon stieg die Zahl der durch ambulante Dienste betreuten Menschen um 5,1 % (+54.000). Die Zahl der überwiegend durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen stieg um 21 % oder 549.000. Ebenfalls um 21 % (+118.000 Personen) wuchs die Gruppe der Personen im Pflegegrad 1.
Badezimmer als Schlüssel für längere Selbstständigkeit
Die Zahlen belegen, dass die Pflege im eigenen Zuhause die deutlich überwiegende Variante ist. Das Badezimmer spielt hierbei eine bedeutende Schlüsselrolle. Denn ein altersgerechtes, barrierefreies oder pflegegerechtes Badezimmer (über die Unterschiede informiert eine Broschüre der Aktion Barrierefreies Bad) erleichtert die Aufgaben der täglichen Hygieneroutinen deutlich und schafft ausreichend Platz für die häuslichen Pflege. Zudem bringen bodenebene Dusche, Dusch-WC & Co. auch für Personen ohne Pflegebedürftigkeit einen sofortigen Komfortgewinn.
Dafür muss das bestehende Bad häufig nicht einmal komplett umgebaut werden. Oftmals reicht auch eine (schrittweise) Teilsanierung, wie etwa der Austausch der Badewanne oder der hohen Duschtasse gegen eine bodenebene Dusche, der Einbau eines Dusch-WCs oder die Anbringung von Haltegriffen oder eines klappbaren Duschsitzes.
Wer eine Förderung für einen Badumbau bei der KfW beantragen möchte, hat allerdings nur noch bis Jahresende Zeit, berichtet die Aktion Barrierefreies Bad in einer aktuellen Meldung. Denn die Fortführung des Förderprogramms 455-B „Altersgerecht Umbauen“ ist, Stand jetzt, im neuen Bundeshaushalt nicht mehr vorgesehen. Bei akuten Fällen kann allerdings auch ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Ein Drittel der Pflegebedürftigen war 85 Jahre und älter
Ende 2023 waren 78 % der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, rund ein Drittel (34 %) war mindestens 85 Jahre alt. Die Mehrheit dieser Personen war weiblich (61 %). Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben und die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, mit zunehmendem Alter steigt. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund 11 % pflegebedürftig waren, betrug die Pflegequote für die ab 90-Jährigen 87 %.
Hinweise zum Pflegegrad 1
Die Leistungen im Pflegegrad 1 sind in § 28a SGB XI geregelt. Sie beinhalten neben den Leistungen der ambulanten Dienste und Pflegeheime oder der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag auch weitere Leistungen, die in der Pflegestatistik nicht betrachtet werden, wie zum Beispiel Beratung, Pflegekurse, Pflegehilfsmittel oder Verbesserungen des Wohnumfelds. Aufgrund des abweichenden Leistungsrechts erhalten Pflegebedürftige des Grades 1 kein Pflegegeld. Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 konzentrieren sich somit darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellungen möglichst lange zu erhalten und ihnen den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.