Definitionen & Anforderungen

Altersgerecht, barrierefrei, pflegegerecht

Veröffentlicht am 25. April 2024
KfW-Zuschüsse zur Förderung "Altergerecht Umbauen" - Beispielbadezimmer von HEWI

Foto: HEWI

Neben Wohnlichkeit und Komfort sind auch die eigenständige, selbstbestimmte Nutzung sowie die Pflege von jungen oder älteren Menschen im eigenen Zuhause wichtige Bestandteile des modernen Badezimmers. Begriffe wie „altersgerecht“, „pflegegerecht“, „barrierefrei“ sowie „barrierereduziert“ oder „seniorengerecht“ machen die Runde. Doch was bedeutet was? In Folgenden werden die wichtigsten Faktoren für die verschiedenen Badezimmerausführungen zusammengefasst.

Zunächst gilt es erst einmal festzuhalten: Beim Umbau von Badezimmern ist keine Ausführung vorgeschrieben. Lediglich beim Neubau kann ggfs. das barrierefreie Bad verpflichtend sein, was allerdings von der jeweils aktuell gültigen Bauordnungen der Bundesländer abhängt. Das barrierefreie Bad ist zudem die einzige Bezeichnung, die eine bestimmte Ausstattungsqualität garantiert. Für die Bezeichnungen „altersgerecht“ und „pflegegerecht“ wurden zwar Kriterien definiert, es handelt sich hierbei jedoch nicht um Rechtsbegriffe. „Barrierereduziert“ und „seniorengerecht“ sind einfache, unverbindliche Bezeichnungen, für die auch keine Kriterien vorgesehen sind.

Begriffsdefinitionen

„Barrierefrei“ ist also die einzige Bezeichnung, die genau definiert ist. Und zwar für Wohnungen in der DIN 18040-2: Der Wohnraum gilt dann als barrierefrei, wenn er u.a. für Menschen ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar ist. Das schließt grundsätzlich Alte und Junge, Klein- und Großwüchsige, Menschen mit motorischen, sensorischen und kognitiven Beeinträchtigungen mit ein. Die DIN 18040-2 unterscheidet dabei zwischen zwei Standards: „barrierefrei nutzbar“ (Mindeststandard) und „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ („R“-Standard).

In ihrem Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ hat die KfW technische Mindestanforderungen festgelegt, die verpflichtend für diese Förderung einzuhalten sind. Sie gelten für insgesamt sieben Bereiche, von denen sich der Förderbereich 5 auf den Badumbau bzw. auf Maßnahmen an Sanitärräumen bezieht.

Die Kriterien für pflegegerechten Bädern gehen zurück auf die Pflegebad-Studie des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). In dieser vom Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen geförderten Evaluation wurden die bauliche Mindestanforderungen für Pflegebäder definiert.

Während es bei der Barrierefreiheit um die Nutzung von Sanitärräumen ohne fremde Hilfe geht, bezieht sich die Pflegegerechtigkeit auf den Platz bzw. die Vorgaben, die für die pflegende Person und die zu pflegende Person zu Verfügung stehen. Zudem spielt es eine Rolle, dass es sich gleichzeitig auch um den Arbeitsplatz der Pflegeperson handelt. Die von der KfW definierten Mindeststandards für altersgerechte Bäder orientieren sich zwar grob an der sogenannten „Barrierefrei-DIN“, sind aber grundsätzlich deutlich geringer.

In den nachfolgenden vergleichenden Tabellen sind die wichtigsten Angaben für die jeweiligen Badezimmer-Ausführungen aufgelistet. Beim barrierefreien Bad beschränken werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur die definierten Mindestanforderungen angegeben. Abweichungen hierzu sind bei den pflegegerechten und altersgerechten Bädern fett gedruckt.

Raumgröße und Bewegungsflächen

Anforderungen für Badezimmer in den Ausführungen altersgerecht, barrierefrei und pflegegerecht

Lediglich beim altersgerechten Bad gibt es eine Mindestgrößenangabe, die 180 x 220 cm beträgt. Beim barrierefreien Bad sind allein die Bewegungsflächen von 120 x 120 cm in der Dusche und vor den Sanitärobjekten (Überlagerungen sind möglich) ausschlaggebend. Beim Pflegebad sollen 2 Personen gleichzeitig Platz haben.

Wände

Anforderungen für Badezimmer in den Ausführungen altersgerecht, barrierefrei und pflegegerecht

An den Wänden sind Stütz- und Haltegriffe für das barrierefreie Bad nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Allerdings müssen die Wände so beschaffen sind, dass sie problemlos nachgerüstet werden können. Spiegelungen und Blendungen können z.B. durch matte Fliesen und Wandfarben vermieden werden. Eine gute Ausleuchtung ohne Schattenbildung ist ebenfalls wichtig. Im pflegegerechten Bad hingegen sollten Stütz- und Haltegriffe montiert sein. Außerdem ist auf genügend Stromanschlüsse zu achten.

Boden

Anforderungen für Badezimmer in den Ausführungen altersgerecht, barrierefrei und pflegegerecht

Rutschhemmende Bodenbeläge sind beim barrierefreien Badezimmer vorgeschrieben. Für den Duschbereich gilt mindestens Bewertungsgruppe B nach GUV-I 8527 (bei Fliesen handelt es sich um die Kennzeichnung R10 B). Beim Pflegebad gilt die Rutschhemmung nicht nur im Duschbereich, sondern aufgrund von möglicher Spritzwasserbildung oder nassen Füßen im gesamten Bad. Kontraste sind nicht nur für sehbehinderte Menschen wichtig. Daher sollten sich die Ausstattungsgegenstände und der Boden von der Wand visuell abheben.

Badezimmertür

Anforderungen für Badezimmer in den Ausführungen altersgerecht, barrierefrei und pflegegerecht

Bei allen drei Badtypen muss sich die Tür nach außen öffnen lassen und von außen zu entriegeln sein. Beides ist für die Rettung von nicht mehr mobilen oder bewusstlosen Personen, z.B. aufgrund eines Sturzes im Bad, sehr wichtig. Alternativ dazu kann auch eine Schiebetür eingebaut werden. Falt- bzw. Raumspartüren sind äußerst platzsparend und leicht zu bedienen. Durch die Teilung des Türblattes öffnen sie ergonomisch günstig und nur mit einem Drittel der Türblattbreite in den Flur. Weil sich der Bewegungsradius reduziert, entfällt gerade bei Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen umständliches Rangieren. Zudem lassen sich Falttüren in bereits bestehende Zargen einbauen.

Badewanne

Anforderungen für Badezimmer in den Ausführungen altersgerecht, barrierefrei und pflegegerecht

Beim Bau oder Umbau des Bades sollte man – zusätzlich zu einer bodenebenen Dusche – nicht auf eine Badewanne verzichten, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Wannenbäder eignen sich sowohl für medizinische oder therapeutische Bäder sowie zum Stressabbau. Den Einstieg in die Wanne erleichtern Haltegriffe oder -stangen, Drehsitze, Badebretter oder Lifte. Solche Hilfsmittel können bedarfsbedingt auch vom Arzt verschrieben und von somit der Krankenkasse bezahlt werden.

Von Badewannen mit Tür ist grundsätzlich abzuraten. Aufgrund des schmalen Durchgangs und der Einstiegshöhe von mehr als 2 cm können diese nicht als barrierefrei oder pflegegerecht bezeichnet werden. Ein Nachteil besteht außerdem darin, dass man mit der Befüllung erst beginnen kann, wenn sie die zu badende Person bereits bei geschlossener Tür in der Wanne befindet. Umgekehrt ist ihr Verlassen über die Tür erst nach dem vollständigen Ablaufen des Wassers möglich. Gerade für kälteempfindliche Menschen ist das Warten sehr unangenehm.

Duschplatz

Anforderungen für Badezimmer in den Ausführungen altersgerecht, barrierefrei und pflegegerecht

Wenn der Übergang zum Duschplatz bodengleich gestaltet ist, die zur Entwässerung erforderliche Neigung max. 2 Prozent beträgt und die Duschwände wegklappbar sind, kann die Duschfläche beim barrierefreien und pflegegerechten Bad als Bewegungsfläche einbezogen werden. Gerade in kleinen Bädern spart das viel Platz. Darüber hinaus müssen transparente Duschabtrennungen bei diesen beiden Badtypen gut sichtbare Markierungen haben. Die Duschtür darf im Bodenbereich weder einen Anschlag noch eine Schiene haben. Sie muss nach außen öffnen und über leicht zu fassende Griffe verfügen.

Duschvorhänge sind zwar am flexibelsten, jedoch besteht bei ihnen die Gefahr, dass sich eine Person daran festhält und der Vorhang nachgibt. Reling-Systeme für die Dusche sind multifunktional. Sie können gleichzeitig als Duschstange, als stabiler Haltegriff sowie als Halterung des einzuhängenden Duschklappsitzes dienen.

Waschplatz

Anforderungen für Badezimmer in den Ausführungen altersgerecht, barrierefrei und pflegegerecht

Bei allen drei Badtypen muss der Waschplatz im Stehen und im Sitzen nutzbar sein. Der hierfür notwendige Beinfreiraum unter dem Waschtisch gewähren Unterputz- oder Flachaufputz-Siphons. Waschbecken mit integrierten Haltemöglichkeiten vorn und/oder seitlich werden empfohlen. Diese sind zudem auch als Handtuchhalter nutzbar.

Kippspiegel sind grundsätzlich ungeeignet: Abgesehen von visuellen Einschränkungen ist beim Betrachten im Sitzen eine rückwärtige Überstreckung der Halswirbelsäule nötig, die zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Daher muss beim barrierefreien und pflegegerechten Bad der Spiegel 100 cm hoch und unmittelbar über dem Waschbecken montiert sein.

Toilette

Anforderungen für Badezimmer in den Ausführungen altersgerecht, barrierefrei und pflegegerecht

Bei der Toilette gibt es bei den hier gegenübergestellten Badtypen ganz unterschiedliche Anforderungen. So muss beim altersgerechten Badezimmer der seitliche Mindestabstand zur Wand oder anderen Sanitärobjekten 25 cm betragen, während beim barrierefreien Bad interessanterweise 20 cm ausreichen.

Unabhängig von allen Vorgaben ist eine elektrisch höhenverstellbare Toilette besonders zu empfehlen, wenn das WC von unterschiedlich großen Personen genutzt wird, etwa in Haushalten mit Kindern. Zudem lassen sich solche Modelle als Aufstehhilfe einsetzen.

Ebenfalls empfehlenswert ist ein Dusch-WC, das den Intim- und Analbereich schonend mit Wasser reinigt. Bei Menschen mit Bewegungseinschränkungen können Dusch-WC die fremde Unterstützung beim Toilettengang ersetzen und damit helfen, Selbstständigkeit zu bewahren. Auch unter dem Aspekt der Scham leistet das Dusch-WC sowohl für Pflegebedürftige als auch für das Pflegepersonal wertvolle Dienste. Verfügt es darüber hinaus über eine Hilfsmittelnummer, wird es auf Antrag mit einer entsprechenden Verordnung vom Arzt sogar von der Krankenkasse bezahlt. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass „die selbstständige Reinigung des Intim- und Analbereiches nach der Toilettennutzung auf herkömmliche Weise nicht möglich ist“.

Unabhängig von den oben genannten Ausführungen ist ein ausreichend großes Badezimmer ohne Barrieren generell und generationenübergreifend ein hoher Komfortgewinn. Das gilt ebenso für Singles wie für Familien mit Kleinkindern, die beim Handling der Kleinen im Badezimmer ebenfalls für einen gewissen Freiraum dankbar sind. Und auch bodenebene Duschen erleichtern den Badalltag ungemein und setzen Pluspunkte in Sachen Badgestaltung. Diesem Thema widmet auch der von der VDS veranstaltet „Tag des Bades“, die in diesem Jahr am 21. September unter dem Motto „Easy Bathroom“ stattfindet. Das Motto beinhaltet die Erleichterungen der obigen Kriterien ebenso wie den einfachen Weg zu einem neuen Bad. Im Idealfall direkt unter Einbeziehung der genannten Faktoren.

Eine weiterreichendere Ausführungen der Anforderungen und zusätzliche Informationen finden sie unter www.aktion-barrierefreies-bad.de, wo dieser Artikel zuerst erschienen ist.