Handlungsempfehlungen

Nach Hochwasser: Trinkwasserinstallationen fachgerecht spülen

Veröffentlicht am 11. Juni 2024
Sauberes Trinkwasser durch Spülung der Trinkwasserinstallation nach Hochwasser

Foto: Geberit

Starkregen und Hochwasser haben im Süden Deutschlands in den vergangenen Tagen erhebliche Schäden verursacht. Dabei können Gebäude und insbesondere deren Keller mit Leitungstrassen tief unter Wasser gesetzt worden sein. In den betroffenen Bauwerken besteht neben den materiellen Schäden ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Verkeimung und Korrosion von Trinkwasserinstallationen.

Verkeimtes Nichttrinkwasser könnte über die Versorgungsleitung oder über Apparate und Einbauteile wie beispielsweise Rückspülfilter oder über Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen mit der Trinkwasserinstallation in Kontakt gekommen sein. Sobald die Wasserversorger wieder einwandfreies Trinkwasser liefern können, müssen die betroffenen Installationen gereinigt und gespült werden. In Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen wie etwa in Alten- und Pflegeheimen oder in Krankenhäusern, und bei Verdacht einer Keimbelastung, ist das Wasser zudem in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt weitergehend zu untersuchen.

Doch welche Risiken drohen, wenn keine Maßnahmen eingeleitet werden? Trinkwasserberührte Oberflächen können mit Krankheitserregern kontaminiert sein. Eingespülte Partikel können technische Bauteile gefährden und zu Innenkorrosion führen. Durchnässte Dämmungen von Rohrleitungen und Armaturen können zu Außenkorrosion führen.

Welche maßnahmen helfen?

Sauberes Trinkwasser durch Spülung der Trinkwasserinstallationen nach Hochwasser
Foto: Geberit

Als erste Sofortmaßnahmen wird das Spülen der Trinkwasserinstallation mit Trinkwasser empfohlen. Zudem sollten durchnässten Dämmungen entfernt und entsorgt und die Leitungsanlage außen getrocknet und gereinigt werden. Weitergehende Maßnahmen zum Erhalt der Trinkwassergüte in überfluteten Trinkwasser-Installationen bietet das DVGW-Arbeitsblatt W 551-3 (A) [2022-08] „Hygiene in der Trinkwasser-Installation – Teil 3: Reinigung und Desinfektion“ sowie das ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen“.

Bei noch nicht fertiggestellten Trinkwasserinstallationen (zum Beispiel überfluteten Baustellen) ist ebenfalls eine Reinigung und Spülung nach den vorstehend genannten Regelwerken des DVGW und ZVSHK zu empfehlen. Gleiches gilt für überflutete Lagerware. Bei Anlagen mit erhöhten hygienischen Anforderungen empfiehlt sich eine anschließende mikrobiologische Untersuchung.

In den meisten Fällen wird eine fachgerechte Spülung mit einem Wasser-/Luftgemisch ausreichen, um die Trinkwassergüte wiederherzustellen. Bestehen allerdings Restzweifel oder ein erhöhtes Schutzziel wie in Kindergärten, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen, sollte vorsorglich in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Beprobung durchgeführt werden.

Von einer prophylaktischen Desinfektion wird hingegen abgeraten. Erst wenn trotz fachgerechter Reinigungs- und Spülmaßnahmen die Keimbelastung immer noch über den maßgeblichen Grenzwerten liegt, ist eine Desinfektion der Trinkwasserinstallation notwendig.[1]

[1] Übergeordnete Vorgaben und Maßnahmen für hochwasserangepasste TGA-Anlagen sind in VDI 6004-1 [2006-06] „Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung – Hochwasser – Gebäude, Anlagen, Einrichtungen“ enthalten.

Quelle: Geberit